Wolfsverdacht - Was nun?

Sie haben ein totes (Nutz-) Tier gefunden und vermuten einen Wolf als Verursacher? Dann Steht Ihnen das Wolfszentrum (WZH) des Hessischen Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie mit Rat und Tat zur Seite. 1. Vermuten Sie einen Wolf als Verursacher eines toten (Nutz-)Tieres? Dann melden Sie sich bitte umgehend telefonisch bei der Wolfshotline unter 0641 2000 95 22. Die amtliche Wolfshotline ist hierfür montags bis sonntags sowie an Feiertagen von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr erreichbar. Außerhalb der Sprechzeiten sollten die für den Land- kreis zuständigen ehrenamtlichen Wolfsberater und Wolfsberaterinnen direkt kontaktiert werden. Die Liste mit den Kontaktdaten ist auf der Homepage des WZH ein- sehbar. 2 . Wird der Verdachtsfall über die Wolfshotline gemeldet, werden die zuständigen Wolfs - berater*innen verständigt, die sich mit Ihnen in Verbindung setzen, um den Fall zu dokumentieren und zu beproben. 3 . Die Probe wird an das WZH geschickt und zur Untersuchung an das Senckenberg Insti - tut für Wildtiergenetik in Gelnhausen weitergeleitet. 4 . Sobald die Ergebnisse vorliegen, informiert Sie das WZH über die Ergebnisse und steht für Rückfragen gerne zur Verfügung. 5 . Tierhalterinnen und Tierhalter können unter bestimmten Voraussetzungen für nach - weislich von Wölfen verursachte Schäden an Nutztieren einen finanziellen Ausgleich erhalten. Die Abwicklung der Ausgleichszahlung läuft über die jeweiligen Regierungs - präsidien.
Wissenswertes
Wolfszentrum Hessen (WZH) Europastraße 10 35394 Gießen
Wolfshotline: 0641/200095-22 E-Mail: wolf@hlnug.hessen.de Internet: www.hlnug.de/wolf
Wolfsverdacht - Was nun?
Sie haben ein totes (Nutz-) Tier gefunden und vermuten einen Wolf als Verursacher? Dann Steht Ihnen das Wolfszentrum (WZH) des Hessi - schen Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geolo - gie mit Rat und Tat zur Seite. 1. Vermuten Sie einen Wolf als Verursacher eines toten (Nutz-)Tieres? Dann melden Sie sich bitte umgehend telefonisch bei der Wolfshotline unter 0641 2000 95 22. Die amtliche Wolfshotline ist hierfür montags bis sonntags sowie an Feiertagen von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr erreichbar. Außerhalb der Sprechzeiten sollten die für den Landkreis zuständigen ehren- amtlichen Wolfsberater und Wolfsberaterinnen direkt kontaktiert werden. Die Liste mit den Kon- taktdaten ist auf der Homepage des WZH einseh- bar. 2 . Wird der Verdachtsfall über die Wolfshotline gemel - det, werden die zuständigen Wolfsberater*innen verständigt, die sich mit Ihnen in Verbindung set - zen, um den Fall zu dokumentieren und zu bepro - ben. 3 . Die Probe wird an das WZH geschickt und zur Untersuchung an das Senckenberg Institut für Wild - tiergenetik in Gelnhausen weitergeleitet. 4 . Sobald die Ergebnisse vorliegen, informiert Sie das WZH über die Ergebnisse und steht für Rückfragen gerne zur Verfügung. 5 . Tierhalterinnen und Tierhalter können unter bestimmten Voraussetzungen für nachweislich von Wölfen verursachte Schäden an Nutztieren einen finanziellen Ausgleich erhalten. Die Abwicklung der Ausgleichszahlung läuft über die jeweiligen Regie - rungspräsidien.
Wissenswertes
Wolfszentrum Hessen (WZH) Europastraße 10 35394 Gießen
Wolfshotline: 0641/200095-22 E-Mail: wolf@hlnug.hessen.de Internet: www.hlnug.de/wolf