Wolfsverdacht - Was nun?
Sie
haben
ein
totes
(Nutz-)
Tier
gefunden
und
vermuten
einen Wolf als Verursacher?
Dann
Steht
Ihnen
das
Wolfszentrum
(WZH)
des
Hessi
-
schen
Landesamt
für
Naturschutz,
Umwelt
und
Geolo
-
gie mit Rat und Tat zur Seite.
1.
Vermuten Sie einen Wolf als Verursacher eines
toten (Nutz-)Tieres?
Dann melden Sie sich bitte umgehend telefonisch
bei der
Wolfshotline unter 0641 2000 95 22.
Die amtliche Wolfshotline ist hierfür montags bis
sonntags sowie an Feiertagen von 8:00 Uhr bis
16:00 Uhr erreichbar. Außerhalb der Sprechzeiten
sollten die für den Landkreis zuständigen ehren-
amtlichen Wolfsberater und Wolfsberaterinnen
direkt kontaktiert werden. Die Liste mit den Kon-
taktdaten ist auf der Homepage des WZH einseh-
bar.
2
.
Wird
der
Verdachtsfall
über
die
Wolfshotline
gemel
-
det,
werden
die
zuständigen
Wolfsberater*innen
verständigt,
die
sich
mit
Ihnen
in
Verbindung
set
-
zen,
um
den
Fall
zu
dokumentieren
und
zu
bepro
-
ben.
3
.
Die
Probe
wird
an
das
WZH
geschickt
und
zur
Untersuchung
an
das
Senckenberg
Institut
für
Wild
-
tiergenetik in Gelnhausen weitergeleitet.
4
.
Sobald
die
Ergebnisse
vorliegen,
informiert
Sie
das
WZH
über
die
Ergebnisse
und
steht
für
Rückfragen
gerne zur Verfügung.
5
.
Tierhalterinnen
und
Tierhalter
können
unter
bestimmten
Voraussetzungen
für
nachweislich
von
Wölfen
verursachte
Schäden
an
Nutztieren
einen
finanziellen
Ausgleich
erhalten.
Die
Abwicklung
der
Ausgleichszahlung
läuft
über
die
jeweiligen
Regie
-
rungspräsidien.
Wissenswertes
Wolfszentrum Hessen (WZH)
Europastraße 10
35394 Gießen
Wolfshotline: 0641/200095-22
E-Mail:
wolf@hlnug.hessen.de
Internet:
www.hlnug.de/wolf
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